Drogerie und Parfümerie Geschäft Steiermark - 50% Website Förderung WKO
    4. Februar 2026
    SocialBunnyMarketing

    50% WKO Website Förderung für Drogerie & Parfümerie in der Steiermark: Ihr Ratgeber 2026

    Als Mitglied des Landesgremiums Steiermark des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben Sie Anspruch auf eine exklusive WKO Förderung: Bis zu 600€ netto für Ihre professionelle Website. In diesem Artikel erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Antragstellung und wie Sie das Maximum aus dieser Förderung herausholen.

    Was ist die WKO Förderung für Werbemaßnahmen?

    Das Landesgremium Steiermark unterstützt seine Mitglieder bei der Digitalisierung mit einer Website Förderung WKO. Die Förderung zielt darauf ab, dem steirischen Fachhandel den Sprung ins digitale Zeitalter zu erleichtern – Ihre Website kann so fast kostenlos erstellt werden!

    Die WKO Förderung auf einen Blick:

    • 50% Zuschuss auf Website-Erstellung
    • • Maximal 600€ netto pro Unternehmen
    • • Einreichfrist bis 15. Dezember 2026
    • • Für Drogerien, Parfümerien, Chemikalien- und Farbenhandel in der Steiermark

    Wer kann die WKO Website Förderung beantragen?

    Die Online Förderung richtet sich an alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums Steiermark. Das umfasst:

    Parfümerien und Beauty-Fachgeschäfte
    Drogerien und Körperpflege-Handel
    Chemikalienhandel
    Farben- und Lackfachhandel
    Reinigungsmittel-Großhandel
    Arzneimittelhandel (Non-Apotheke)

    Voraussetzungen für die WKO Förderung

    Aktive Mitgliedschaft

    Sie müssen aktives Mitglied im Landesgremium Steiermark sein mit Verkaufsschwerpunkt im Bereich Drogerie/Parfümerie/Chemie.

    Keine Rückstände

    Die Grundumlage muss regelmäßig bezahlt sein – keine Rückstände.

    Fristgerechte Einreichung

    Alle Unterlagen müssen bis 15. Dezember 2026 beim Landesgremium eingereicht werden.

    Was wird bei der Website Förderung Österreich gefördert?

    Die Digitalisierung Förderung deckt verschiedene Bereiche ab:

    Homepage- und Webshoperstellung

    Professionelle Website oder Online-Shop Erstellung – Ihre Website kostenlos mit Förderung!

    AGB-Erstellung und Website-Check

    Rechtliche Texte und Überprüfung bei Neuerstellung oder Überarbeitung.

    Online-Werbung & Social Media

    Banner auf Webseiten, Werbung auf Social Media Plattformen.

    Nicht förderbar:

    • • Domain- oder Wartungsgebühren
    • • Postgebühren für Sendungen
    • • Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
    • • Sponsoring von Gutscheinen

    Rechenbeispiel: Website fast kostenlos mit WKO Förderung

    Die 50% Gratis Website Förderung macht eine professionelle Website erschwinglich:

    Beispiel: Premium-Paket

    Regulärer Preis Website:1.200€
    50% WKO Förderung:-600€
    Ihr Eigenanteil:600€

    So beantragen Sie die WKO Website Förderung

    1. 1

      Kontaktieren Sie uns

      Wir besprechen Ihre Anforderungen und erstellen ein passendes Angebot.

    2. 2

      Website erstellen

      Wir setzen Ihre professionelle Website um.

    3. 3

      Antrag einreichen

      Antragsformular mit Rechnung und Zahlungsbestätigung beim Landesgremium einreichen.

    4. 4

      Förderung erhalten

      50% werden Ihnen nach Prüfung überwiesen – Ihre Website fast kostenlos!

    Wichtig:

    Alle Unterlagen müssen bis 15. Dezember 2026 vollständig eingereicht werden!

    Bonus: Weiterbildungsförderung zusätzlich möglich

    Neben der Website-Förderung gibt es zusätzlich bis zu 300€ (50%) für Weiterbildungsmaßnahmen: EDV-Kurse, Verkaufstrainings, Produktschulungen und mehr!

    Jetzt WKO Förderung sichern!

    50% Zuschuss für Ihre Website – bis zu 600€ netto. Nutzen Sie die Chance 2026!

    Alle Pakete ansehen

    Fazit: Website kostenlos mit WKO Förderung

    Die WKO Förderung Website macht es steirischen Drogerie- und Parfümeriegeschäften leicht, online sichtbar zu werden. Mit 50% Zuschuss und unserer Unterstützung erhalten Sie eine professionelle Website zum halben Preis. Handeln Sie jetzt – die Frist läuft bis 15. Dezember 2026!

    Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten. Die dargestellten Preise und Leistungen sind unverbindlich und können von den tatsächlichen Konditionen abweichen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB. Stand: April 2026.

    Wichtige Hinweise zur Förderung (ohne Gewähr)

    • Alle Angaben erfolgen ohne Garantie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
    • Förderungen werden nach Verfügbarkeit der Budgetmittel vergeben und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
    • Eine vorherige Prüfung Ihres Vorhabens ist möglich – wir klären vorab, ob eine Einreichung sinnvoll ist.
    • Maximale Förderbeträge: Status- bzw. Potenzialanalyse 80 % bis max. 400 €, Beratung 50 % bis max. 1.000 €, Umsetzung 30 % bis max. 3.000 €.
    • Mehr Infos direkt bei uns oder unter kmudigital.at.
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